Das Bundeszentralamt für Steuern bietet unter nachfolgendem Link die einfache (Gültigkeit der USt-ID-Nr.) und die qualifizierte (Name, Rechtsform, Adresse) Bestätigungsabfrage zu ausländischen Umsatzsteuer-Identifikationsnummern an:
https://evatr.bff-online.de/eVatR/index_html
Unsere Empfehlung:
Bei jedem Erstkontakt mit einem ausländischen Unternehmen aus der EU sollten Sie auf jeden Fall zuerst die Richtigkeit des Namens, der Anschrift und der USt-Id-Nr. prüfen. Zuständig ist das Bundeszentralamt für Steuern mit der Homepage www.bzst.de.