Mandanteninformation 06/2013

Sehr geehrte Damen und Herren,

bei Vermietungsobjekten sind die Angaben in der Steuererklärung wesentlich
verfeinert worden. Dies führt auch dazu, dass bei leer stehenden Objekten der
Werbungskostenabzug versagt wird. Man sollte sich deshalb möglichst an die
Vorgaben der Rechtsprechung halten, die aufgezeigt hat, was man tun muss,
um den Abzug zu erhalten.

Viele Bürger engagieren sich ehrenamtlich in Vereinen. Zahlt der Verein Geld für
die Tätigkeit, sollte man die steuerlichen Folgen kennen. Insbesondere Personen,
die ehrenamtliche Tätigkeiten in größerem Umfang ausüben, könnten bereits
seit dem 01.01.2013 mit der Aufwandsentschädigung der Umsatzsteuer unterliegen.

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Bitte sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie gerne.

Mandanteninformation 06/2013.pdf

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