Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz
Sehr geehrte Damen und Herren,
das, was dem Gesetz den Namen gab, interessiert nur am Rande. Wichtiger sind die steuerlichen Änderungen, die nach mehrmaligem Scheitern in diesem Artikelgesetz untergebracht wurden.
Die namensgebende EU-Amtshilferichtlinie wird zu deutschem Recht gemacht und betrifft die Zusammenarbeit zwischen den europäischen Steuerbehörden. So sollen grenzüberschreitende Sachverhalte besser erfasst werden können. Dafür werden die Mitgliedstaaten verpflichtet, sich auf Ersuchen alle für ein Besteuerungs- oder Strafverfahren erforderlichen Informationen zu erteilen. Außerdem sollen in den Mitgliedstaaten zentrale Verbindungsbüros eingerichtet werden, um den Informationsaustausch zu vereinfachen und zu beschleunigen.
Die steuerlichen Änderungen betreffen Änderungen, die bereits 2012 das Gesetzgebungsverfahren durchliefen und nicht einmal im Vermittlungsverfahren zum Jahressteuergesetz 2013 konsensfähig waren. Im zweiten Anlauf und unter neuem Namen haben sie es nun geschafft.
Als großen Erfolg bezeichnete die Bundesregierung das Aushebeln von Gestaltungsmöglichkeiten, die Finanzverwaltung und Politik schon lange störten: das so genannte Goldfinger Modell, die RETT Blocker und die Cash GmbH. In der Regel treten die Änderungen am Tag nach der Verkündung in Kraft. Einige betreffen aber schon das gesamte Jahr 2013. Wieder andere stellen auf den Beschluss im Bundestag am 6. Juni 2013 ab. Diese Angaben finden Sie bei den einzelnen Änderungen.
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