Sehr geehrte Damen und Herren,
Arbeitgeber und Arbeitnehmer müssen sich darauf einstellen, dass die bisherigen Bestimmungen zum steuerlichen Reisekostenrecht ab dem 01.01.2014 vereinfacht und vereinheitlicht werden. Bei den Pauschalen für Verpflegungsmehraufwendungen gibt es dann nur noch zwei unterschiedliche Abzugsbeträge.
Vor dem Jahreswechsel müssen viele Dinge überprüft werden, damit auch für 2014 eine steuerliche Berücksichtigung gewährleistet ist. Dazu gehören insbesondere die Überprüfung der Miethöhe bei verbilligter Vermietung und die Bezüge der Gesellschafter-Geschäftsführer.
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