Sehr geehrte Damen und Herren,
der Gesetzgeber hat kurz vor Jahresende die Vorschriften für die Besteuerung von Aufwendungen bei Betriebsveranstaltungen wesentlich geändert. Eine Übergangsfrist ist trotz der sehr kurzen Übergangszeit nicht vorgesehen.
Dies gilt auch für die am 22. Dezember 2014 verabschiedeten Normen für Selbstanzeigen ab dem 01.01.2015. Selbstanzeigen sind danach faktisch kaum noch möglich. Positiv ist zu vermerken, dass Umsatzsteuervoranmeldungen und Lohnsteueranmeldungen zukünftig wieder mehrfach korrigiert werden können.
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