Sehr geehrte Damen und Herren,
nimmt ein Kind ein Studium auf, welches eine Berufstätigkeit voraussetzt, erlischt unter Umständen die Kindergeldberechtigung. Der Bundesfinanzhof hat zum Thema Kindergeld darüber hinaus entschieden, dass Differenzkindergeld kind- und nicht familienbezogen berechnet wird.
Bei einem steuerlich anzuerkennenden Arbeitszimmer sind Aufwendungen für Nebenräume, die auch privat genutzt werden, regelmäßig nicht als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abzugsfähig.
Zahlt ein Unternehmen Spielern eines Fußballvereins Geld dafür, dass diese kaufmännische Arbeiten verrichten sollen und werden diese Aufgaben nicht erfüllt, kann ein Scheinarbeitsvertrag vorliegen. Ein Finanzgericht qualifizierte in einem solchen Fall den gezahlten Arbeitslohn als Schenkung an den Fußballverein.
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