Sehr geehrte Damen und Herren,
nur positive gewerbliche Einkünfte führen dazu, dass ansonsten nicht gewerbliche Einkünfte als Einkünfte aus Gewerbebetrieb umqualifiziert werden. Negative gewerbliche Einkünfte können eine solche Abfärbung nicht bewirken.
Die verbilligte Vermietung von Wohnungen kann zur Folge haben, dass der Werbungskostenabzug eingeschränkt wird. Der Bundesfinanzhof stellt zur Orientierung Grundsätze zur Ermittlung der ortsüblichen Marktmiete möblierter Wohnungen auf.
Rechnungsangaben müssen es der Finanzverwaltung ermöglichen, das Bestehen des Vorsteuerabzugsrechts zu kontrollieren. Es dürfen dabei keine unzumutbaren Anforderungen an die Rechnung gestellt werden. Der Steuerpflichtige kann ergänzende Unterlagen beibringen.
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