Sehr geehrte Damen und Herren,
für den Monat Juli 2011 haben wir einige Entscheidungen ausgewählt, die Sie interessieren könnten oder möglicherweise sogar betreffen.
Geschenke an Geschäftsfreunde sind nur unter bestimmten Voraussetzungen und in eingeschränktem Umfang oder gar nicht abzugsfähig. Für Zugaben gilt dies nicht. Deshalb sollte insbesondere bei Einladungen von Kunden oder Lieferanten z. B. zu Kino- oder Theaterveranstaltungen dokumentiert werden, was zugewendet wird.
Es ist immer wieder streitig, in welcher Höhe Aufwendungen für Bewirtungen abzugsfähig sind. Auch Betreiber von Restaurants müssen beachten, dass die Bewirtung zahlender Gäste mit z. B einem Freigetränk voll abzugsfähig ist, während die Bewirtung anlässlich des eigenen Betriebsjubiläums nur zu 70 % berücksichtigt werden kann.
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