Mandanteninformation 4/2011

Sehr geehrte Damen und Herren,

für den Monat April 2011 haben wir einige Entscheidungen ausgewählt, die Sie interessieren
könnten oder möglicherweise sogar betreffen.

Nachträglich in auch privat genutzte Fahrzeuge eingebaute Sonderausstattung soll nicht
mehr in die Bemessungsgrundlage für die 1 %-Regelung einbezogen werden, meint der
Bundesfinanzhof. Ob der Gesetzgeber diese Meinung teilt oder mit einem Nichtanwendungsgesetz
reagiert, bleibt abzuwarten.

Vermieter müssen sich auf Nichtberücksichtigung von Verlusten einstellen, wenn Gebäude
oder Gebäudeteile längere Zeit unbewohnt sind und eine Neuvermietung nicht gelingt.

Haben Sie Fragen zu den Artikeln dieser Blitzlichtausgabe oder zu anderen Themen?

Bitte sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie gern.

Mandanteninformation 4/2011.pdf

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