Sehr geehrte Damen und Herren,
für den Monat Juni 2011 haben wir einige Entscheidungen ausgewählt, die Sie
interessieren könnten oder möglicherweise sogar betreffen.
Die Finanzverwaltung hat die Voraussetzungen für eine Selbstanzeige wesentlich
erschwert. Eine Teilselbstanzeige ist zukünftig nicht mehr möglich. Es muss eine
vollständige Korrektur der Angaben erfolgen. Auch die übrigen Änderungen erhöhen
die Hürden für eine Rückkehr zur Steuerehrlichkeit.
Bei Personen, die einer regelmäßigen Fahrtätigkeit nachgehen, war der Abzug von
Mehraufwendungen für Verpflegung stark eingeschränkt. Der Bundesfinanzhof hat seine
Rechtsprechung geändert und gewährt nunmehr einen zeitlich unbegrenzten Abzug.
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