Sehr geehrte Damen und Herren,
für den Monat September 2011 haben wir einige Entscheidungen ausgewählt, die Sie
interessieren könnten oder möglicherweise sogar betreffen.
Aufwendungen im Zusammenhang mit der Führung eines Zivilprozesses sind jetzt als
außergewöhnliche Belastung abzugsfähig. Es sind allerdings einige Voraussetzungen zu
beachten. So muss der Prozess mit Aussicht auf Erfolg geführt werden. Dies wird sicher
zu neuen Rechtsstreitigkeiten mit dem Finanzamt führen.
Der Verkauf eines privaten Grundstücks innerhalb der „Spekulationsfrist“ unterliegt in
der Regel nur der Einkommensteuer. Unter Umständen kann der Überschuss aus solchen
Verkäufen aber auch noch der Gewerbesteuer unterliegen. Aus diesem Grund sollte jeder
Verkauf mit dem Steuerberater abgestimmt werden.
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Bitte sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie gern.