Steueränderungsgesetz 2015
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ende 2014 gab es das „Gesetz zur Anpassung der Abgabenordnung an den Zollkodex der Union und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften“. Hinter dem sperrigen Namen versteckte sich ein umfassendes Jahressteuergesetz 2015.
Auf dem Weg dorthin blieben einige Steuervereinfachungsvorschläge der Länder unberücksichtigt.
Die Bundesregierung versprach in einer Protokollerklärung, diese 2015 umzusetzen. Das Ergebnis liegt nun in der Form des Steueränderungsgesetzes 2015 vor, dem der Bundesrat am 16.10.2015 zugestimmt hat.
Die darin enthaltenen Änderungen sind grundsätzlich am 06.11.2015 (dem Tag nach der Verkündung des Gesetzes im Bundesgesetzblatt) in Kraft getreten. Soweit es sich um Änderungen im Einkommensteuergesetz, Körperschaftsteuergesetz und Gewerbesteuergesetz handelt, werden diese ab dem 01.01.2016 gelten. Hiervon abweichende Zeitpunkte sind in der nachfolgenden Sonderausgabe ausdrücklich erwähnt.
Haben Sie Fragen zu den Artikeln dieser Blitzlicht-Sonderausgabe oder zu anderen Themen?
Bitte sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie gerne.