Mandanteninformation 01/2013

Sehr geehrte Damen und Herren,

kurz vor dem Jahresende hat der Bundesrat das Gesetz zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung gebilligt. Damit können Aushilfskräfte ab 01.01.2013 mehr verdienen. Zu beachten ist aber, dass neu eingegangene Beschäftigungsverhältnisse in der Regel rentenversicherungspflichtig werden.

Die Zugeständnisse, die jeweils kurz vor Jahresende aus Zeitnot gemacht werden, führen oft zu Gesetzesfassungen, die verfassungsrechtlich zweifelhaft sein können. Das Bundesverfassungsgericht muss sich deshalb mit dem ab 2009 geltenden Erbschaftsteuerrecht auseinander setzen.

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Mandanteninformation 01/2013.pdf

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