Mandanteninformation 02/2013

Sehr geehrte Damen und Herren,

Geschenke an Geschäftsfreunde können vom Gebenden pauschal besteuert werden, sodass der Empfänger den Wert nicht versteuern muss. Davon ausgenommen waren bisher Streuwerbeartikel bis zu einem Wert von 10 €. Nunmehr sind auch Geschenke zu besonderen Gelegenheiten bis zu einem Wert von 40 € (inklusive Umsatzsteuer) nicht mehr zu versteuern.

Bei der Zahlung von fälligen Steuern müssen die vorgegebenen Fristen beachtet werden. Wer dem Finanzamt eine Einzugsermächtigung erteilt hat, muss sich nicht darum kümmern. Wer per Scheck bezahlt, sollte sicher stellen, dass dieser frühzeitig beim Finanzamt ankommt.

Haben Sie Fragen zu den Artikeln dieser Blitzlicht-Ausgabe oder zu anderen Themen?

Bitte sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie gerne.

Mandanteninformation 02/2013.pdf

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