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Mandanteninformation 06/2018

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Kosten für ein außerhäusliches Arbeitszimmer können grundsätzlich unbeschränkt abgezogen werden. Einschränkungen kann es aber geben, wenn es sich im Miteigentum befindet.

Wer als privat Versicherter Krankheitskosten teilweise selbst trägt, erhält unter Umständen eine Beitragsermäßigung bei seiner Krankenversicherung. Eine steuermindernde Berücksichtigung der Krankheitskosten als Sonderausgaben ist allerdings nicht möglich. Die Kosten können allenfalls als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden.

Die Ferienzeit steht vor der Tür. Viele Schüler sind auf der Suche nach einem Ferienjob. Arbeitgeber sollten hier wissen, dass Ferienjobs für Schüler regelmäßig sozialversicherungsfrei sind.

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