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Mandanteninformation 07/2013

Sehr geehrte Damen und Herren,

Restaurants, die sog. Sparmenüs anbieten, sollten bei Außer-Haus-Verkäufen beachten,
dass aufgrund der verschiedenen Umsatzsteuersätze eine Aufteilung des Gesamtpreises erfolgen muss. Die Aufteilung kann nicht frei gewählt werden, sondern muss sich an vorgegebene Kriterien halten.

Die Erteilung einer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer wird seitens der Finanzverwaltung oft verweigert. Zukünftig können sich betroffene Unternehmer auf eine Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften berufen und die Vergabe durchsetzen.

Im Blitzlicht Juni 2013 ist im Artikel „Ehrenamt: Neuregelungen gelten rückwirkend ab dem 01.01.2013“ die Übungsleiterpauschale mit 2.100 € angegeben. Tatsächlich beträgt diese 2.400 €. Wir bitten diesen Fehler zu entschuldigen.

Haben Sie Fragen zu den Artikeln dieser Blitzlicht-Ausgabe oder zu anderen Themen?

Bitte sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie gerne.

Mandanteninformation 07/2013.pdf

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