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Mandanteninformation 08/2013

Sehr geehrte Damen und Herren,

bei Gaststätten- und Imbissbetrieben werden die Einnahmenaufzeichnungen besonders unter die Lupe genommen. Diese Unternehmen müssen sich auf neue Prüfungsmethoden wie den Zeitreihenvergleich einstellen. Für alle Unternehmen, die überwiegend Bareinnahmen erzielen, gilt der Grundsatz, dass ihre Einnahmenaufzeichnungen immer nachvollziehbar sein müssen.

Den vom Hochwasser betroffenen Personen und Unternehmen soll und muss geholfen werden. Eine Vielzahl von Hilfen ist angelaufen. Wie und wo man Hilfe findet, ist von den Internetseiten z. B. des Bundesministeriums der Finanzen oder des Bundesministeriums der Justiz abrufbar.

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Bitte sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie gerne.

Mandanteninformation 08/2013.pdf

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