Mandanteninformation 10/2010

Sehr geehrte Damen und Herren,

für den Monat Oktober 2010 haben wir einige Entscheidungen ausgewählt, die Sie
interessieren könnten oder möglicherweise sogar betreffen.

Die Einbeziehung von privaten Veräußerungsgewinnen aus Grundstücksverkäufen nach
dem 31.03.1999 ist insoweit verfassungswidrig, als auch der bis zu diesem Zeitpunkt
entstandene Wertzuwachs solcher Grundstücke einbezogen worden ist, bei denen die
vorher geltende zweijährige Spekulationsfrist schon abgelaufen war.

Wer gehofft hat, an den steuerfreien Abgeordnetenpauschalen würde gerüttelt, wird durch
den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts enttäuscht. Während die Abgeordneten ihre
Aufwendungen weiterhin nicht nachweisen müssen, können sie den Nachweis von
Werbungskosten oder Betriebsausgaben für den Normalbürger weiterhin bürokratisieren.

Haben Sie Fragen zu den Artikeln dieser Blitzlichtausgabe oder zu anderen Themen?

Bitte sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie gern.

Mandanteninformation 10/2010.pdf

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