Mandanteninformation 10/2011

Sehr geehrte Damen und Herren,

für den Monat Oktober 2011 haben wir einige Entscheidungen ausgewählt, die Sie
interessieren könnten oder möglicherweise sogar betreffen.

Aufwendungen für die berufliche Erstausbildung und das Erststudium nach dem
Schulabschluss können in voller Höhe abziehbar sein. Betroffene Personen sollten auch
schon für vergangene Jahre Einkommensteuererklärungen (frühestens ab 2007) abgeben
und die angefallenen Werbungskosten geltend machen, damit vom Finanzamt ein
Verlustvortrag festgestellt werden kann.

Die Finanzverwaltung hatte Personen, die Anteile an Kapitalgesellschaften zu einem
symbolischen Betrag von 1 € veräußert hatten, den vollen Verlustabzug versagt und das
Halbeinkünfteverfahren angewandt. Dem hat der Bundesfinanzhof widersprochen. Es
bleibt abzuwarten, ob der Gesetzgeber dies nun endlich akzeptiert.

Haben Sie Fragen zu den Artikeln dieser Blitzlichtausgabe oder zu anderen Themen?

Bitte sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie gern.

Mandanteninformation 10/2011.pdf

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