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Mandanteninformation 10/2012

Sehr geehrte Damen und Herren,

wer für sein auch privat genutztes betriebliches Kfz oder als Arbeitnehmer die 1 %-Regelung nicht anwenden möchte, muss sich zu Jahresbeginn für das Fahrtenbuch entscheiden, weil ein Wechsel zur Fahrtenbuchmethode innerhalb eines Kalenderjahres nicht möglich ist. Beim Führen eines Fahrtenbuchs sollten dann auch die Eintragungen nachvollziehbar sein.

Unternehmer, die größere und langfristige Aufträge abwickeln, schreiben in der Regel Abschlagsrechnungen für ihre Teilleistungen. Dabei wird sehr oft der Fehler gemacht, dass die vom Kunden geleisteten einzelnen Abschlagszahlungen und die darauf entfallende Umsatzsteuer nicht in der Schlussrechnung aufgeführt werden. Dies kann unangenehme Folgen haben.

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Bitte sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie gern.

Mandanteninformation 10/2012.pdf

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