Sehr geehrte Damen und Herren,
gewähren sich Angehörige jeweils fest verzinsliche Darlehen, können die Kapitalerträge nach dem in der Regel günstigeren Abgeltungsteuersatz besteuert werden.
Dies gilt im Einzelfall auch bei Gesellschafterfremdfinanzierung. Grundsätzlich sollte dies aber mit dem Steuerberater abgestimmt werden.
Bei den anstehenden betrieblichen Weihnachtsfeiern im Jahr 2014 wird man wohl noch die günstigeren Vorschriften und die neueste Rechtsprechung anwenden können. Diese Vorschriften will der Gesetzgeber ab 2015 drastisch verschlechtern.
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