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Mandanteninformation 1/2012

Sehr geehrte Damen und Herren,

nach ELENA kommt ELStAM. Nach dem mit erheblichem Aufwand für Arbeitgeber
eingeführten und kurz danach wieder abgeschafften Programm ELENA stellt sich heraus,
dass auch die Einführung der elektronischen Lohnsteuerkarte erneut verschoben werden
muss. Die Behörden haben kurz vor der Einführung bemerkt, dass die Systeme des Bundes
und der Gemeinden nicht kompatibel sind. Diese späte Erkenntnis führt zu erheblicher
Mehrarbeit für Arbeitnehmer, Arbeitgeber und Finanzverwaltung und letztlich zur
Verschiebung auf den 1.1.2013.

Bilanzierende Unternehmen sollten sich frühzeitig auf die Umstellung der unterjährigen
Buchführung einstellen, um für die ab 2013 gesetzlich vorgeschriebene Abgabe der
E-Bilanz gewappnet zu sein.

Haben Sie Fragen zu den Artikeln dieser Blitzlichtausgabe oder zu anderen Themen?

Bitte sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie gern.

Mandanteninformation 1/2012.pdf

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