Sehr geehrte Damen und Herren,
für den Monat Dezember 2010 haben wir einige Entscheidungen ausgewählt, die Sie
interessieren könnten oder möglicherweise sogar betreffen.
Arbeitgeber dürfen die Lohnsteuerkarten 2010 ihrer Arbeitnehmer zum Jahresende nicht
vernichten, weil die Eintragungen auf dieser Lohnsteuerkarte auch für den Steuerabzug
2011 zugrunde zu legen sind. Die zum 1.1.2011 beabsichtigte Einführung elektronischer
Steuerabzugsmerkmale ist verschoben worden.
Zinsen auf Einkommensteuererstattungen sind steuerfrei. Es ist allerdings damit zu
rechnen, dass der Gesetzgeber kurzfristig eine Änderung herbeiführt, sodass die Freude
über die Entscheidung des Bundesfinanzhofs nicht lange anhalten wird.
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