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Mandanteninformation 2/2010

Sehr geehrte Damen und Herren,

zum Jahresbeginn haben wir einige Entscheidungen ausgewählt, die Sie möglicherweise
interessieren oder sogar betreffen.

Zum Beispiel: Die Bundesregierung muss EU-Vorgaben umsetzen und u. a. die Frist für
Zusammenfassende Meldungen verkürzen. Voraussichtlich ab 1. Juli 2010 muss diese Meldung
jeweils bis zum 25. des Folgemonats elektronisch übertragen werden. Damit fallen die Fristen
zur Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldung und der Zusammenfassenden Meldung auseinander.
Auf die Änderung sollten Sie sich frühzeitig einstellen.

Sollten Sie freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sein, müssen Sie
beachten, dass Sie den Nachweis über Ihr Einkommen gegenüber der Krankenkasse nur durch
Vorlage des Einkommensteuerbescheids führen können. Dies ist insbesondere bei Anträgen
auf Festsetzung eines niedrigeren Beitrags wichtig.

Haben Sie Fragen zu den Artikeln dieser Blitzlicht-Ausgabe oder zu anderen Themen?

Bitte sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie gern.

Mandanteninformation 2/2010.pdf

Sonderausgabe I/2010.pdf

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