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Mandanteninformation 2/2012

Sehr geehrte Damen und Herren,

wenn eine Privatperson zusammen mit ihren Angehörigen in einem Mitgliedsstaat der
Europäischen Union versteuerte Zigaretten für den Eigenbedarf erwirbt und diese
anschließend von allen Personen selbst nach Deutschland verbracht werden, ist dies
steuerfrei. Dies gilt auch, wenn die Zigaretten später unter den Angehörigen verschenkt
werden.

Der Bundesfinanzhof hatte in mehreren Entscheidungen klargestellt, dass Kosten der
erstmaligen Berufsausbildung und für ein Erststudium als Werbungskosten oder
Betriebsausgaben abgezogen werden können. Der Gesetzgeber hat schnell gehandelt und
das Gesetz geändert. Es ist nur noch ein Sonderausgabenabzug (ab 2012 erhöht auf
6.000 € p. a.) möglich.

Haben Sie Fragen zu den Artikeln dieser Blitzlichtausgabe oder zu anderen Themen?

Bitte sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie gern.

Mandanteninformation 2/2012.pdf

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