Mandanteninformation 3/2011

Sehr geehrte Damen und Herren,

für den Monat März 2011 haben wir einige Entscheidungen ausgewählt, die Sie
interessieren könnten oder möglicherweise sogar betreffen.

Aufwendungen für eine krankheitsbedingte Unterbringung in einem Seniorenheim können
zukünftig als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden. Pflegebedürftigkeit
oder Schwerbehindertenausweis sind nicht mehr Voraussetzung.

Auch der Nachweis von Krankheitskosten als außergewöhnliche Belastung ist erleichtert
worden. Für bestimmte Aufwendungen muss die medizinische Indikation nicht mehr z. B.
durch ein amtsärztliches Attest vor der Behandlung nachgewiesen werden.

Haben Sie Fragen zu den Artikeln dieser Blitzlicht-Ausgabe oder zu anderen Themen?

Bitte sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie gern.

Mandanteninformation 3/2011.pdf

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