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Mandanteninformation 4/2014

Sehr geehrte Damen und Herren,

ab dem 01.01.2015 wird ein automatisierter Datenabruf über das Bundeszentralamt für Steuern eingeführt. Dieser gilt für alle zum Steuerabzug vom Kapitalertrag Verpflichteten, sodass auch ausschüttende Kapitalgesellschaften für die Ermittlung der Kirchensteuerpflicht ihrer Kapitalertragsempfänger verantwortlich sind.

In das Thema, ob ein Steuerzahler Aufwendungen für das häusliche Arbeitszimmer auch dann steuerlich geltend machen kann, wenn er den Raum nur zeitweise für betriebliche / berufliche Zwecke nutzt und wie sich der Abzugsbetrag dann ggf. berechnet, ist wieder Bewegung gekommen. Es bleibt abzuwarten, wie der Große Senat des Bundesfinanzhofs entscheidet.

Haben Sie Fragen zu den Artikeln dieser Blitzlicht-Ausgabe oder zu anderen Themen?

Bitte sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie gern.

Mandanteninformation 04/2014.pdf

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