Sehr geehrte Damen und Herren,
werden vor dem 01.01.2005 abgeschlossene Kapitallebensversicherungsverträge zur
Sicherung von Schulden eingesetzt, müssen einige Kriterien eingehalten werden, um eine
Steuerpflicht der Zinsen zu vermeiden. Deshalb sollte vor jeder Umschuldung, bei der eine
solche Sicherung erfolgt, mit dem Steuerberater gesprochen werden.
Die Finanzverwaltung will beim Ansatz der Entfernungspauschale die kürzeste
Straßenverbindung berücksichtigen. Dies ist aber nicht immer richtig, sodass auch längere
Straßenverbindungen anerkannt werden müssen. Dies gilt insbesondere dann, wenn die
längere Strecke verkehrsgünstiger ist.
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