Mandanteninformation 7/2012

Sehr geehrte Damen und Herren,

aufgrund einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs ist nun auch geklärt, welche Anforderungen und Fristen bei Bildung einer Rücklage für Ersatzbeschaffung zu beachten ist.
Wird die Absicht einer Reinvestition vor Ablauf der Frist aufgegeben, ist auch die Rücklage vorzeitig aufzulösen. Ansonsten betragen die Fristen für Reinvestitionen vier Jahre, bei Gebäudeherstellung sechs Jahre.

Der Gesetzgeber versucht vermehrt, Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit der deutschen Einkommenssteuer zu unterwerfen, wenn die einem anderen Land zustehende Besteuerung unterbleibt. Dazu ist das Bundesverfassungsgericht aufgerufen worden, das zu prüfen hat, ob das als Treaty override bezeichnete Vorgehen verfassungswidrig ist.

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Mandanteninformation 7/2012.pdf

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