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Mandanteninformation 8/2012

Sehr geehrte Damen und Herren,

wer über eBay viel verkauft, muss damit rechnen, vom Finanzamt wegen Nachhaltigkeit als Unternehmer eingestuft zu werden und Umsatzsteuer abzuführen. Dabei kommt es gar nicht darauf an, mit dem Verkauf Gewinne zu erzielen. Bei Umsätzen von mehr als 17.500 € im Jahr kann es zu unangenehmen Umsatzsteuernachzahlungen kommen.

Der Bundesfinanzhof hat schon vor längerer Zeit klar gestellt, wie ein Fahrtenbuch aussehen muss. Es gibt keinerlei Ausnahmen. Trotzdem gibt es immer wieder Auseinandersetzungen mit Gerichten, weil wesentliche Angaben nicht gemacht worden sind. Aus diesem Grund sollten die Eintragungen turnusmäßig mit dem Steuerberater abgestimmt werden.

Haben Sie Fragen zu den Artikeln dieser Blitzlicht-Ausgabe oder zu anderen Themen?

Bitte sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie gern.

Mandanteninformation 8/2012.pdf

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