Sehr geehrte Damen und Herren,
für den Monat September 2010 haben wir einige Entscheidungen ausgewählt, die Sie
interessieren könnten oder möglicherweise sogar betreffen.
Ist ein Ehegatte pflegebedürftig, dann können die anfallenden Kosten für die Unterbringung
in einem Pflegeheim als außergewöhnliche Belastung abgezogen werden. Dies gilt nicht
für die Aufwendungen des gesunden Ehegatten, wenn dieser mit dem pflegebedürftigen
Ehegatten in das Pflegeheim einzieht.
Der Gesetzgeber beabsichtigt, die strafbefreiende Selbstanzeige abzuschaffen oder erhebliche
Hürden einzubauen. Zu beachten ist allerdings schon jetzt, dass der Bundesgerichtshof
aktuell die Voraussetzungen für eine strafbefreiende Selbstanzeige erheblich verschärft hat.
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