Sehr geehrte Damen und Herren,
für den Monat Juli 2010 haben wir einige Entscheidungen ausgewählt, die Sie interessieren
könnten oder möglicherweise sogar betreffen.
Unternehmen mit innergemeinschaftlichen Warenlieferungen müssen sich darauf
einstellen, dass die Frist zur Abgabe der Zusammenfassenden Meldung ab Juli 2010
verkürzt wird. Deshalb fallen die Fristen zur Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldungen und
der Zusammenfassenden Meldung zukünftig auseinander.
Nutzt ein Unternehmer alleine mehrere betriebliche Fahrzeuge, kann er die bisherige
Vereinfachungsregel nicht mehr in Anspruch nehmen. Werden keine Fahrtenbücher
geführt, ist für jedes genutzte Fahrzeug die 1 %-Regel anzuwenden.
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Bitte sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie gern.